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ArbG Frankfurt/Main, 24.11.2004 - 9 Ca 483/04 |
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ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24. November 2004 - 9 Ca 483/04 (https://dejure.org/2004,53384)
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 399/03
Außerordentliche Kündigung einer tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmerin
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 24.11.2004 - 9 Ca 483/04
Der Feststellungsantrag zu 2. ist unbegründet, weil zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung vom 24. Januar 2004 das Arbeitsverhältnis nicht mehr bestand (um Umfang der Rechtskraft eines die Kündigungsschutzklage abweisenden Urteiles BAG, U. v. 25.03.2004 - 2 AZR 399/03 , Leitsätze 1 und 2, DB 2004, 2537). - LAG Hessen, 21.01.1999 - 6 Ta 630/98
Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren - allgemeiner …
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 24.11.2004 - 9 Ca 483/04
Gemäß der Rechtsprechung des Hessischen LAG zur Bewertung von Folgekündigungen ( B. v. 21.01.1999 - 15/6 Ta 630/98 NZA-RR 1999, 156), welcher die Kammer folgt, war die zwei Wochen nach der ersten Kündigung vorsorglich ausgesprochene weitere Kündigung nicht werterhöhend zu berücksichtigen.